§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

Eine SPFH gemäß § 31 SGB VIII ist eine Hilfe, welche die ganze Familie mit in den Prozess einbezieht und alltagspraktisch, nah und im Umfeld der Familie stattfindet. Sie orientiert sich an den familiären Fähigkeiten und Ressourcen, die es zu aktivieren gilt.


Die Hilfe setzt voraus, dass die Familie bereit ist, sich aus der aktuellen Lebenssituation zu lösen und die anstehenden Veränderungen als Chance begreift. Dabei muss das Wohl der Kinder/des Kindes gewährleistet sein.

  • In der Regel sind das Familien mit krisenhaften Situationen, in denen viele Belastungen zeitgleich und/ oder in einer schnellen Abfolge auftreten, so dass die eigenen Potenziale und Lösungsstrategien nicht mehr abgerufen werden können.
  • Es können aber auch Familien sein, die durch bisher eingeschränkte Veränderungsbereitschaft durch z.B. familiengerichtliche Maßnahmen verpflichtet werden eine Sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Eine Sozialpädagogische Familienhilfe kann auch bei Familien installiert werden, die nach einer Clearingsituation bereit sind, weiterhin Unterstützung annehmen zu wollen.

 

Vor diesem Hintergrund verstehen wir unsere Angebote als eine „Hilfe zur Selbsthilfe“. Unsere Grundhaltung ist, den Familien eine wertschätzende und respektvolle Basis anzubieten, welche ihnen ermöglicht eigene Potenziale und Ressourcen wahrzunehmen, zu nutzen und zu sortieren, um wiederum daraus neue Handlungsstrategien abzuleiten. Diese sollen in Zusammenarbeit mit der Ambulanten Erziehungshilfe initial GmbH umstrukturiert und neu angepasst werden, um der aktuellen Lebenssituation gerecht zu werden.


Daraus resultierend soll die Familie für die Zukunft „selbst-verständliche“, lösungsorientierte Muster implementieren, so dass sie in erneuten Krisensituationen auf für sie passende Lösungsmuster zurückgreifen können und/oder selbstständig weiterentwickeln oder aber das Wissen und die Bereitschaft erlangen, an wen sie sich wenden können.