§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Eine SPFH gemäß § 31 SGB VIII ist eine Hilfe, welche die ganze Familie mit in den Prozess einbezieht und alltagspraktisch, nah und im Umfeld der Familie stattfindet. Sie orientiert sich an den familiären Fähigkeiten und Ressourcen, die es zu aktivieren gilt.
Die Hilfe setzt voraus, dass die Familie bereit ist, sich aus der aktuellen Lebenssituation zu lösen und die anstehenden Veränderungen als Chance begreift. Dabei muss das Wohl der Kinder/des Kindes gewährleistet sein.
Vor diesem Hintergrund verstehen wir unsere Angebote als eine „Hilfe zur Selbsthilfe“. Unsere Grundhaltung ist, den Familien eine wertschätzende und respektvolle Basis anzubieten, welche ihnen ermöglicht eigene Potenziale und Ressourcen wahrzunehmen, zu nutzen und zu sortieren, um wiederum daraus neue Handlungsstrategien abzuleiten. Diese sollen in Zusammenarbeit mit der Ambulanten Erziehungshilfe initial GmbH umstrukturiert und neu angepasst werden, um der aktuellen Lebenssituation gerecht zu werden.
Daraus resultierend soll die Familie für die Zukunft „selbst-verständliche“, lösungsorientierte Muster implementieren, so dass sie in erneuten Krisensituationen auf für sie passende Lösungsmuster zurückgreifen können und/oder selbstständig weiterentwickeln oder aber das Wissen und die Bereitschaft erlangen, an wen sie sich wenden können.
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