
Beginn einer ambulanten Erziehungshilfe
Der Start einer Hilfe kann, nach Bewilligung durch das Jugendamt, in der Regel folgendermaßen starten:Anfrage der/des zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters des Jugendamtes
- Telefonisch oder per Email bei der Teamleitung
- Falldarstellung durch das Jugendamt
- Beratung mit dem Jugendamt
- Klärung des Umfangs und der Dauer der Hilfe
- Terminliche Vereinbarung eines Erstkontakts mit Sorgeberechtigten und dem Kind/Jugendlichen
Zuerst findet ein gemeinsamer Termin statt, an dem sich möglichst alle Beteiligten kennen lernen. Entscheiden sich alle Beteiligten für eine Zusammenarbeit, werden die entsprechenden Inhalte geklärt und im Rahmen des zeitlichen Umfangs erste Termine abgestimmt und vereinbart. Unter Berücksichtigung der Bedarfe kann auch in Krisensituationen eine angemessene telefonische Erreichbarkeit durch die „Ambulante Erziehungshilfe initial GmbH“ gewährleistet werden.Die Dauer ergibt sich aus der gemäß § 36 SGB VIII vereinbarten Hilfeplanung und der damit verbundenen Umsetzung der vereinbarten Ziele.

Prozessverlauf einer ambulanten Erziehungshilfe.
Folgende Leistungen werden durch die „Ambulante Erziehungshilfe initial GmbH“ angeboten:
- Konkrete Bearbeitung der Aufträge und Fragestellungen des zuständigen Jugendamtes
- Verlässliche und transparente Rücksprache mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn des Jugendamtes und am Prozessbeteiligten Dritten
- Kontaktaufnahme mit der Familie
- Beratung für Familien, Sorgeberechtigte und Einzelne mit Kind
- Eltern-/ Familienarbeit sowie Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Überblick zu vorhandenen Stärken und Kompetenzen des Systems
- Einschätzung der vielschichtigen Belastungen und Risikofaktoren
- Vermittlung und Anbindung an Dritte, bspw. Schuldnerberatung, Job-Center/ Agentur für Arbeit, medizinische Fachbereiche, Suchtberatung, ambulante oder stationäre Therapeuten/ Einrichtungen, Jugendgerichtshilfe, Betreuungsbehörde etc.
Begleitung bei:
- Behördengängen, Schulkontakten, Ärzten und anderen Institutionen
- Abklärung zu notwendigen Diagnostiken (Medizinisch, Psychologisch, Schule)
- Krisenintervention durch bspw. Überforderungen oder psych. Erkrankungen
- Gefährdungen (Vernachlässigung/ Misshandlung) von Kindern und Jugendlichen mit entsprechend weiterer Veranlassung

Beendigung einer ambulanten Erziehungshilfe
Neben der regulären Beendigung ist eine außerordentliche, vorzeitige Beendigung der Hilfe möglich, wenn:
- sich im Hilfeverlauf zeigt, dass die Maßnahme nicht geeignet ist. Dann kann ggf. eine Veränderung in eine weiterführende Maßnahme empfohlen/ erarbeitet werden.
- das Kind/ der Jugendliche keine Mitwirkungsbereitschaft zeigt.
- die Sorgeberechtigten die Hilfe beenden wollen (davon ausgeschlossen ist die Arbeit im Grau- und Gefährdungsbereich).

