Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung
Unser Angebot umfasst das Erbringen von ambulanten Hilfen nach Maßgabe der §§ 27 ff SGB VIII.
Diese werden im Auftrag des zuständigen Jugendamts von unserem Team erbracht.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unsere Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung.
Darüber hinaus besteht von unserer Seite die Möglichkeit in einem speziell dafür vorgesehenen Clearing-Verfahren die Bedarfe der Menschen, welche wir begleiten, im Miteinander zu erarbeiten. Dieses Angebot ist zeitlich begrenzt und zielgerichtet sowie individuell zugeschnitten und auf die jeweilige Situation abgestimmt.
Beginn einer ambulanten Erziehungshilfe
Der Start einer Hilfe kann, nach Bewilligung durch das Jugendamt, in der Regel folgendermaßen starten:
Anfrage der/des zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters des Jugendamtes
Zuerst findet ein gemeinsamer Termin statt, an dem sich möglichst alle Beteiligten kennen lernen. Entscheiden sich alle Beteiligten für eine Zusammenarbeit, werden die entsprechenden Inhalte geklärt und im Rahmen des zeitlichen Umfangs erste Termine abgestimmt und vereinbart. Unter Berücksichtigung der Bedarfe kann auch in Krisensituationen eine angemessene telefonische Erreichbarkeit durch die "Ambulante Erziehungshilfe initial GmbH" gewährleistet werden.
Die Dauer ergibt sich aus der gemäß § 36 SGB VIII vereinbarten Hilfeplanung und der damit verbundenen Umsetzung der vereinbarten Ziele.
Prozessverlauf einer ambulanten Erziehungshilfe
Folgende Leistungen werden durch die "Ambulante Erziehungshilfe initial GmbH" angeboten:
Beendigung einer ambulanten Erziehungshilfe
Neben der regulären Beendigung ist eine außerordentliche, vorzeitige Beendigung der Hilfe möglich, wenn:
Diese Webseite benutzt cookies um die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten.