§ 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Diese Hilfe soll dem/ der Volljährigen die notwendige Unterstützung bieten, die er/ sie benötigt, um sich als junger Erwachsener und den damit verbundenen Herausforderungen stellen zu können. Es geht um die Sicherheit und das Selbstbewusstsein sich in Bezug zu den unterschiedlichen Begegnungen zu setzen und gleichzeitig immer wieder auf die eigenen Wünsche, Bedürfnisse und Ziele (Persönlichkeitsentwicklung) besinnen zu können.


Mit Eintritt der Volljährigkeit verändern sich für junge Erwachsene rechtliche Rahmenbedingungen und Pflichten, für deren Bewältigung ein neues Bewusstsein geschaffen werden sollte.
Wir sehen unseren Auftrag nicht allein in der Vermittlung lebenspraktischer und alltagsnaher Tätigkeiten, sondern vielmehr in der Kombination der Vermittlung und Unterstützung die eigenen Lebensräume selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten. In diesem Zusammenhang müssen bisher gelernte Fähigkeiten noch einmal neu überdacht und überarbeitet werden.


Eine Hilfe nach § 41 SGB VIII kann durch das Jugendamt bewilligt, in der Regel wie folgt starten:
Aus einer bestehenden Jugendhilfe nach §§ 27ff SGB VIII kann eine Hilfe für junge Volljährige entstehen. In einem gemeinsamen Termin können die Prozessbeteiligten eruieren, welche Bedarfe bei dem zukünftig jungen Erwachsenen weiterhin/ fortschreibend vorhanden sind.
Im Anschluss daran stellt der Jugendliche, ggf. mit unserer Unterstützung einen Antrag gemäß § 41 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt.
Eine zweite Möglichkeit besteht darin, dass ein junger Erwachsener, auch nach Erreichen der Volljährigkeit einen Antrag stellen kann, wenn er bemerkt, dass er seinen Lebensalltag ohne Unterstützung von außen nicht bewältigt bekommt und auf die familiären/ ihn umgebenden Netzwerke nicht zurückgreifen kann oder möchte. Wenn dieser genehmigt wird, findet ein gemeinsamer Termin statt, an dem sich die Prozessbeteiligten kennen lernen und über den weiteren Hilfeverlauf sprechen. Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe bzw. einen positiven Bescheid über die Antragstellung sollte eine Mitwirkungsbereitschaft und Motivation des jungen Erwachsenen sein, sein Leben eigenständig gestalten zu wollen.

Wir bieten folgende Leistungen im Rahmen der Hilfe nach § 41 SGB VIII an:

  • Allgemeine Alltagsgestaltung und Bewältigung
  • Unterstützung eines eigenen Konzepts zur Alltagsgestaltung und -bewältigung
  • Verselbständigung in der eigenen Wohnung in Verbindung mit vorhandenen Ressourcen
  • Unterstützung, Planung und Einteilung der finanziellen Mittel (ggf. in Absprache eines möglichen gesetzlichen Betreuers)
  • Begleitung im Erschaffen einer schulischen/ beruflichen Perspektive (vor dem Hintergrund vorhandener Ressourcen)
  • Etablieren von Kontakten z.B. Ämtern, JobCenter, Berufsberatung und dem Jugendamt
  • Eruieren und Planen von beruflichen Perspektiven in Form von z.B. Beschäftigungsmaßnahmen oder tagesstrukturierenden Maßnahmen
  • Die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben fördern
  • Umgang mit innerem Erleben
  • Begleitung im Umgang mit Trauer, Wut, Enttäuschung und Ablehnung
  • Beistand, um mit Rückschlägen umgehen zu lernen


Daraus resultierend:

  • Unterstützung bei der Entwicklung einer eigenen Identität / Unterstützung bei der Entwicklung von eigenen Lebensentwürfen
  • Vernetzung sozialer/ sinnspendender Kontakte
  • Entwicklung eines Lebenskonzepts (mit der Möglichkeit sich Optionen auf Familie und Partnerschaft offen zu halten)
  • Begleitung in der Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunftsfamilie und der Unterstützung eine eigene Position zu finden
  • Bewältigungsstrategien entwickeln, um eine positive Kontaktpflege (je nach Bedarf aus der Nähe und Ferne) mit dem eigenen Familiensystem zu finden


Hilfe für junge Volljährige kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden. In Einzelfällen wird auch darüber hinaus entschieden. Begründete Einzelfallentscheidungen für eine weitere Begleitung des jungen Menschen sind bspw. Verzögerungen im Lebenslauf und somit der Persönlichkeitsentwicklung bedingt durch Schulabbrüche oder schwerwiegende familiäre Krisen/Umbrüche.
Ziel ist eine eigenständige Lebensführung und die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Heranwachsenden. Hierbei können z. B. eine gelungene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und in den vorhandenen Systemen, sowie die Motivation sich innerhalb dieser Systeme initial, selbstverständlich und eigenverantwortlich zu bewegen, als Teilziele definiert werden.