§ 36 SGB VIII - Mitwirkung, Hilfeplan

  • Der Personensorgeberechtigte und das Kind/ der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen.
  • Die Ambulante Erziehungshilfe initial GmbH begleitet Familien/Sorgeberechtigte in der Vorbereitung auf die vom Jugendamt anberaumten Hilfeplangespräche.
  • Vor jedem Hilfeplangespräch erstellt die Fachkraft einen Vorbericht, der gemeinsam mit der Familie besprochen wird (Mitwirkung).
  • Im Hilfeplangespräch wird über den weiteren Verlauf der Hilfe entschieden. Dabei wird über den individuellen Bedarf der Familie, die Art der Hilfe und den Umfang entschieden. Die Fachkraft der Ambulanten Erziehunsghilfe initial GmbH kann gegenüber dem Jugendamt und der Familie/Sorgeberechtigten dahingehend Empfehlungen aussprechen.