§ 35 SGB VIII - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35 SGB VIII - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung wird für Jugendliche gewährt, die besondere Unterstützung im Rahmen ihrer sozialen Integration benötigen. Damit geht eine Unterstützung zum Erreichen einer eigenverantwortlichen Lebensführung einher.
Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt. Unter Berücksichtigung der speziellen, individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen sollen Strukturen entwickelt werden, die ihn/ sie dazu befähigen langfristig die Verantwortung für eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung innerhalb der unterschiedlichen Systeme, mit denen er/sie in Kontakt kommt, zu übernehmen.
Das bedeutet in der Arbeit mit Jugendlichen, die nach § 35 SGB VIII eine Hilfe gewährt bekommen, sie dahingehend zu unterstützen, sich für unterschiedliche Systeme, in denen sie sich aufhalten, zu sensibilisieren und die vorhandenen Kommunikationsmuster sichtbar zu machen. Sie sollen individuelle Wege entwickeln, ihre Position in diesen Systemen zu erforschen und Lösungsmuster zu entwickeln und etablieren.
Bezogen auf § 35 SGB VIII bietet die Ambulante Erziehungshilfe initial GmbH folgende Leistungen an:
Daraus resultierende Ziele sind:
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