§ 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Gemäß § 35a SGB VIII haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
Zur Feststellung einer seelischen Störung hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 35a Abs.1 SGB VIII die Stellungnahme
Diese Webseite benutzt cookies um die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten.